Beitragsordnung ab 01.07.2025

Gruppe Verein Fußball[1] Tennis Tanzen
Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten Aufnahmegebühr monatlich Beiträge monatlich
1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
(Ablauf des Quartals in dem sie 18 Jahre werden)
10,00 € 8,00 € 6,00 € 2,50 €
2. Schüler und Berufsausbildung ab 18 und Studenten bis maximal 27 Jahre auf Antrag
(Antrag muss einen Monat vor Quartalsanfang eingegangen sein )
10,00 € 9,00 € 6,00 € 5,50 €
Erwachsene
3. Erwachsene 10,00 € 12,00 € 10,00 € 8,50 €
4. Ehepaare 15,00 € 20,00 € 10,00 € pro Spieler*in 17,00 € 5,00 €
Eltern mit Kind
5. Familien ( Kinder bis 18 Jahren ) 15,00 € 24,00 € 6,00 € bzw. 10,00 €
pro Spieler*in
19,50 € 5,00 €
6. Elternteil mit 1 Kind bis 18 Jahren 15,00 € 16,00 € 6,00 € bzw. 10,00 €
pro Spieler*in
10,00 €
7. Elternteil mit mehreren Kindern bis 18 Jahren 15,00 € 20,00 € 6,00 € bzw. 10,00 €
pro Spieler*in
12,00 €
passive Mitgliedschaft
8. Passive Mitglieder ab 18 Jahren auf Antrag
( Antrag muss einen Monat vor Quartalsanfang eingegangen sein )
5,00 €
Gastspiel
9. Gastspielbetrieb gem. Gastspielordnung

[1] In der Sparte Fußball wird einmalig bei Aufnahme eine Passgebühr bzw. Passerhebungsgebühr von 8,00 € (bis zum 18. Lebensjahr) bzw. 20,00 € (Erwachsene) erhoben. Änderung des Spartenbeitrags zum 01.01.2021.

Beitragsfälligkeit: Der Beitrag ist laut Satzung vierteljährlich im Voraus zu entrichten und wird per Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.